PLANCOMPANY
PlanCompany

EAVG - das neue Gesetz



Die Gesetzeslage zum Thema Immobilien hat sich in Österreich stark verändert.

Das Energieausweisvorlagegesetz (EAVG) ist nunmehr zwingend vorgeschrieben. Bei Verkauf und Vermietung einer Immobilie ist es notwendig, einen Energieausweis vorzulegen. Dieser ist rechtzeitig vor Verkauf oder Vermietung vorzulegen. Aus dem Energieausweis ist die Energieeffizienz Ihres Gebäudes/Ihrer Wohnung ersichtlich. In allen Inseraten oder anderen Anzeigen müssen der Heizwärmebedarf (HWB) und der Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) angegeben werden. Bei Verletzung der Informationspflicht ist mit einer Verwaltungsstrafe in der Höhe von bis zu € 1.450.- zu rechnen.

Der neue Energieausweis ist nicht nur wesentlich umfassender sondern auch aussagekräftiger. Der Gesamtenergiefaktor wird besser erfasst z.B. sinkt in einem Niedrigenergiehaus zwar der Heizwärmebedarf, die Stromkosten steigen aber. Dies wird im neuen Energieausweis berücksichtigt.

Spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss muss der Energieausweis vorgelegt bzw. übermittelt werden. Sollte dies verabsäumt werden kann der Käufer/Mieter den Verkäufer/Vermieter dazu auffordern und im Falle von Nichteinhaltung einen Energieausweis einholen und die Kosten beim Verkäufer/Vermieter geltend machen.

Sie möchten Ihr Haus verkaufen oder haben weitere Fragen zu diesem Thema?
Kontaktieren Sie uns...