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BaukoordinationDurch unsere langjährige Erfahrung im Bereich der Baukoordination begleiten wir Sie gerne auf diesem Weg. Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG seit 1999) schreibt die Bestellung eines Planungskoordinators und eines Baustellenkoordinators, durch den Bauherrn, verbindlich vor. Davon ausgenommen sind nur Kleinbauvorhaben.Aufgaben des Planungskoordinators: Erstellen eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan) Aufgaben des Baustellenkoordinators: Einhaltung und Anpassung des SiGe-Planes
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